Wer kennt sich mit der GEMA aus?

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Dobs
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Dobs »

Kleiner Nachtrag: Ich denke, die Trennung zwischen Aufführungsrecht und Verlagsrecht ist auch der Grund, warum es offenbar keine Blasorchesterfassung von "Orange Juice" aus Brassed Off zu kaufen gibt. Ich meine gelesen zu haben, dass die Erben des Komponisten die Blasorchester Version nicht mochten und deshalb die Verlagsrechte dafür nicht eingeräumt haben. Wer das Stück raushört und für Blasorchester "covert" kann es aber m. E. aufführen, was ja offenbar auch reichlich passiert.
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orlando_furioso
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

Abgabe gegen Spende an meinen privaten Unterstützungsfond?

Och Mönsch, irgendwie muss es doch machbar sein - ich erwarte ja gar nicht davon Millionär zu werden, aber irgendwie isses Schade um die viele Arbeit. Und dann einmal gespielt und weg ...
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Dobs
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Dobs »

orlando_furioso hat geschrieben:Och Mönsch, irgendwie muss es doch machbar sein - ich erwarte ja gar nicht davon Millionär zu werden, aber irgendwie isses Schade um die viele Arbeit. Und dann einmal gespielt und weg ...[/color]
Es will Dich ja niemand hindern, dass zu tun. Es ist ja möglich. Der Urheber will nur möglicherweise etwas von der Spende ab haben.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

Naja, aber da kommen wir dann sofort in den Bereich, den ich "gefühlt" kommerziell nenne: dann muss ich wieder eine Firma aufmachen, Steuern bezahlen, einen Steuerberater bezahlen etc. etc. etc. pipapo ...
Und dann kann ich so einen Blasorchestersatz natürlich nicht mehr um 10 oder 20 EUR abgeben, sondern muss 60 verlangen. Und für den Preis kann ich als Käufer natürlich auch ein qualitativ hochwertiges Produkt erwarten. Ob das bei meinen Arrangements immer 100% so der Fall ist möchte ich dahingestellt sein lassen. Ich mache das ja nur aus Spass, nicht zum Broterwerb.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

:licht: Idee:

Ich biete meine Arrangements an - aber nicht zum Verkauf! Ich biete die reine Dienstleistung an, ein bestimmtes Stück für ein Orchester individuell zu arrangieren. Als Basis dient mir dabei ein von mir bereits arrangiertes Stück.

Also z.B. will der Musikverein Klein Trötenheim mein Arrangement von "Trumpet Blues and Cantabile" haben. Ich erstelle auf der Basis meines bestehenden Arrangements ein individualisiertes Arrangement nur für diesen Verein und schicke ihnen die Noten als PDF zu. In der Fußzeile steht: "Individualisiertes Arrangement für den Musikverein Klein Trötenheim". Dadurch müsste das doch eigentlich eine reine Dienstleistung sein, die sogar steuerlich noch unter "Liebhaberei" fallen könnte, falls der "Umsatz" übers Jahr nicht zu hoch ist.

Reicht als Individualisierung die Zufügung der o.a. Fußzeile oder müsste man musikalisch was ändern?
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Bixel
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Bixel »

Apropos Geschäftssinn:

Wie geht es denn eigentlich mit deinen Korkstreifen voran?

:question:
.
Rausgehen ist wie Fenster Aufmachen, nur viel krasser.
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orlando_furioso
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

Erst den Keller räumen (mach ich gerade), dann Renovierung, alles wieder einräumen, dazwischen Osterferien und Kind bespielen, Skiurlaub fällt schon aus .... bäääääääähhhhhh ... was denn noch ...
Ein Interessantes Angebot habe ich schon über eine Korkfirma in Deutschland.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von michl1980 »

Dobs hat geschrieben:Kleiner Nachtrag: Ich denke, die Trennung zwischen Aufführungsrecht und Verlagsrecht ist auch der Grund, warum es offenbar keine Blasorchesterfassung von "Orange Juice" aus Brassed Off zu kaufen gibt. Ich meine gelesen zu haben, dass die Erben des Komponisten die Blasorchester Version nicht mochten und deshalb die Verlagsrechte dafür nicht eingeräumt haben. Wer das Stück raushört und für Blasorchester "covert" kann es aber m. E. aufführen, was ja offenbar auch reichlich passiert.

Genau davor hat mir "mein" Notenhändler abgeraten (es ist übrigens die Witwe des Komponisten), da das ebenfalls nicht erlaubt sei. Hat Buddy hier auch sehr gut erklärt: http://www.trompetenforum.info/TF/viewt ... 19&t=16714
Dass das so reichlich passiert liegt vermutlich daran, dass die Witwe keinen Zugang zu youtube oder ähnlichen Portalen hat??

Gruß
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Dobs
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Dobs »

Was buddy dort geschrieben hat, ist ja auch alles richtig. Die Feinheiten liegen aber im Detail. Die GEMA verwaltet unter anderem als Verwertungsgesellschaft die Rechte an der konzertmäßigen Aufführung eines musikalischen Werkes. Dies gilt, wie eine Abfrage bei der GEMA ergibt auch für das "Concierto de aranjuez": https://online.gema.de/werke/searchArea ... F26FDE56C5

Dies, obwohl die Tochter (nicht die Witwe!) des Komponisten offenbar unter anderem vor einigen Jahren versucht hat über den beauftragten Verlag der GEMA die Rechteverwaltung für dieses Werk zu entziehen. Für Interessierte zum Nachlesen: http://www.telemedicus.info/urteile/Urh ... njuez.html

Soweit es also um das Recht geht, das Orangensaftkonzert öffentlich aufzuführen, ist Ansprechpartner noch immer die GEMA. Sofern die Aufführung des Werks nur eine "Coverversion" ist, aber keine urheberrechtliche Bearbeitung (Grob gesagt: Melodie und Akkorde bleiben gleich), ist eine solche Aufführung durch Zahlung der GEMA Gebühren, von denen die Tochter dann ja auch was abbekommt, also statthaft.

Anders verhält es sich bei Notenausgaben. Die wirtschaftliche Verwertung eines Werkes in Form des Verkaufs gedruckter Notenausgaben liegt nicht bei der GEMA, sondern - ursprünglich - beim Urheber oder aber, was bei bekannten Werken die Regel sein dürfte bei einem Verlag, der mittels eines Verlagsvertrages sich diese Rechte vom Urheber erkauft. Und eben hier scheint bei diesem speziellen Stück der Knackpunkt zu sein.

Aus englischen Forenberichten habe ich entnommen, dass Rodrigos Tochter am liebsten erreichen würde, dass das Stück aufgrund seiner besonderen Bedeutung für ihren Vater ausschliesslich in der Fassung für Gitarre und Orchester zur Aufführung kommt bzw. sonst verbreitet wird. Solange die Aufführungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden, kann sie aber m. E. nicht verhindern, dass auch mit einer anderen Instrumentierung "gecoverte" Versionen des Stücks gespielt werden.

Verhindern kann sie aber sehr wohl, dass in gedruckter Version andere Fassungen, als die Original-Fassung mit Gitarre und Orchester verkauft werden, da sie dieses Recht für sich behalten hat und bisher offenbar die Verbreitung einer gedruckten Blasorchesterfassung untersagt hat.

Deshalb dürfte es, wie gesagt, m. E. gestattet sein, den Titel zu transkribieren und für andere Besetzungen zu adaptieren und zur Aufführung zu bringen unter der Voraussetzung, dass das Werk nicht im Sinne einer sogenannten "Bearbeitung" verändert wird und die Aufführungsgenehmigung durch Anmeldung bei der GEMA eingeholt wird.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

Wobei sich der Laie fragt, ob ein gedrucktes Werk mit einem als .PDF elektronisch aufbereitetem Werk gleichzusetzen ist?
Gerade bei der Kopierfrage geht es ja darum, das der Verlag - auf nicht juristendeutsch gesagt - das Recht am "bedruckten Papier" hat - nicht an seinem Inhalt an sich (wenn ich das richtig verstanden habe).
Bei einer PDF-Version gibt es kein bedrucktes Papier!
Und wie ist es, wenn man das Stück als musicXML-Datei verkauft?
Und was sagt der Jurist, wenn ich ein Stück vom Notensatzprogramm abspielen lasse und in ein .mp3 konvertiere?
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von buddy »

Die Gema wäre m.E. auf jeden Fall involviert, sobald es um eine Veröffentlichung geht, ganz unabhängig vom Medium oder Datenträger.

Grundsätzlich finde ich es schon ganz schön bitter, dass die Tochter das Werk anscheinend derart "einmotten" möchte. Zumal sehr viele Musikfreunde eigentlich nur am 2. Satz interessiert sind.
http://en.wikipedia.org/wiki/Concierto_ ... pretations
Seit 1960 wird die Erinnerung an das Concierto m.E. jedenfalls ganz erheblich durch die Aufnahmen von Miles Davis/Gil Evans auf dem Sketches of Spain Album belebt, seit 1975 durch die von Jim Hall und seine kongenialen Musiker und seit 1996 eben auch durch die äußerst charmante Brass Band Version der Grimethorpe Colliery Band.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Miss Trumpet »

Ich kann zur exakten Gesetzeslage betreffend GEMA nichts sagen, aber einen Erfahrungsbericht mit dem österreichischen Pendant, der AKM, beisteuern:

Ich habe vor einigen Jahren mal die AKM kontaktiert, weil ich ein paar Beatles-Songs für Blasorchester arrangieren wollte. Ich habe dabei in Erfahrung gebracht, dass es praktisch unmöglich ist, Genehmigungen rund um die Weiterverwertung des Beatles-Songmaterials zu erhalten - diese Genehmigungen werden laut AKM bestenfalls an große Verlagskonzerne und ähnliche Organisationen aus der obersten Liga vergeben. Ich erhielt aber die Information, dass es (laienhaft ausgedrückt) für den Eigengebrauch im Prinzip kaum Einschränkungen gibt, was Arrangements und Bearbeitungen betrifft, sofern damit nicht kommerzielle Absichten verfolgt werden. Ein Stück für das eigene Ensemble zu arrangieren und auch öffentlich aufzuführen, ist erlaubt und bedarf keiner Genehmigung. Erst wenn man das Notenmaterial, Tonträger oder Bild-Ton-Träger veröffentlichen möchte, sind Genehmigungen notwendig. In wie weit es Ausnahmen für unentgeltliche Weitergabe von Notenmaterial oder nicht professionell erstellte Aufnahmen - z. B. Youtube-Videos - gibt, weiß ich nicht (mehr).

Ich nehme an, dass GEMA und AKM bei diesem Thema ziemlich gleich vorgehen.

LG, Miss Trumpet
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schmalhans
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von schmalhans »

Servus Leute, muss das Thema nochmal anschneiden...

Der Schreiber unsrer Blasmusikformation (3x Trp, 2x Pos, 1x Tenh., 1x Tb, 1x Dr) hat ein Green-Day-Medley aus "Holiday" und "Wake me up when September ends" geschrieben. Ist ein geiles Teil, Holiday ist etwas gekürzt, aber sonst sind beide Stücke ihrem Originalwesen gleichgeblieben, halt auf Blasmusik instrumentiert worden. Wir haben alles schön aufgenommen, jetzt kommt dann noch ein Youtube Video. Wir würden die Aufnahme zusätzlich gerne auf Amazon Prime, Spotify, etc. hochladen, aber ich bin mir auch nach stundenlangem Einlesen und herumfragen nicht wirklich sicher, wie wir vorgehen sollen.

Habe mehrere Bands angeschrieben (Viera Blech, Brassaranka, Alpenblech, etc.) und alle regeln dies über ihr Tonstudio. Wir haben das selbst aufgenommen, also gibts bei uns kein Tonstudio. :D Jetzt ist die Frage, wie das funktioniert. Ist es eine Bearbeitung oder ein Cover? Ich vermute, dass wir keine Genehmigung kriegen, wenn wir den Verlag von Greenday anschreiben würden (Warner Chappel Music GmbH).

Hat jemand irgendeine Idee, wie wir das anstellen?

PS: Habe mittlerweile vernommen, dass es auf Youtube eine Art Grauzone darstellen soll und dort etwaige Verstöße nicht geahndet werden, weil sie als "Werbung" für die Künstler angesehen werden.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von ndreher »

Hochwälder hat geschrieben: Sonntag 10. März 2013, 11:24 Ihr meint also, ich kann z.B. den "Hogwart's March' aus Harry Potter, den es im Handel so nicht gibt und ich für Blechbläserensemble sehr originalgetreu arrangiert habe, veröffentlichen und die Noten verkaufen?
Ich habe auch den nicht mehr erhältlichenm, schlecht leserlichen originalen Bigband-Satz von "Dalli-Dalli". Den neu ins Reine geschrieben und verkaufen, das geht....?
Ich kann mir das nicht vorstellen!
Oder das 'Concierto aranjuez'......
Hallo,
genau dieses Arrangement von Dalli Dalli suche ich für unsere Bigband :-)
Kann man das irgendwo erwerben?
Viele Grüße
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