Vermutlich meinst Du sogenannte "staatlich anerkannte" Musikschulen. Für die staatliche Anerkennung ist meines Wissens keine pädagogische Hochschulausbildung aller Lehrkräfte unabdingbare Voraussetzung. Die staatliche Anerkennung und damit Berechtigung zur Absahnung von Fördergelden wird von den Ländern unterschiedlich, wenn auch ähnlich, gesetzlich geregelt:Bixel hat geschrieben:An einer Musikschule arbeiten in aller Regel Studienabsolventen mit einer künstlerisch-pädagogischen Ausbildung (kurz: KPA), während Orchester- und Solotrompeter typischerweise eine rein künstlerische Ausbildung (kurz: KA) absolviert haben.
In Niedersachsen muss "die Mehrzahl der an der Schule beschäftigten Lehrkräfte ein musikpädagogisches Studium absolviert [...] oder über eine gleichwertige musikpädagogische Qualifikation" verfügen.
In Mecklenburg-Vorpommern muss der "Unterricht [...] von Lehrkräften mit musikpädagogischer Befähigung erteilt [werden], die einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Ausbildung mit vergleichbaren Fähigkeiten und Erfahrungen oder einen langjährigen künstlerischen Schaffensprozess nachweisen können."
In Brandenburg muss "Die Mehrheit der Lehrkräfte an Musikschulen [...] einen Hochschulabschluss im Fachbereich Musik oder Musikpädagogik oder einen gleichwertigen Abschluss haben."
Ein Orchestertrompeter könnte also durchaus, so denn er denn wollte, auch an einer staatlichen Musikschule unterkommen. Die privaten Musikschulen machen ihre Regeln ohnehin selbst.