Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Hier geht`s um die klassischen Stücke,Märsche,Techniken etc.

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martin79
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Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von martin79 »

Hallo liebe Trompetenspieler,

ich bin, was ich gleich zugeben will, kein Trompeter (spiele das Instrument höchstens auf dem Keyboard). Aber ich habe eine Fachfrage und hoffe, gute Tipps von euch zu bekommen.

Vielmehr bin ich Filmemacher und möchte für den Beginn eines Dokumentarfilms (der ein ganz anderes Thema als Trompeten oder Musik überhaupt hat) mit einer Szene aus einem Bierzelt, von einem Frühschoppen einsteigen. Urheberrecht und Lizenzen sind dann ein Thema, wenn es um die Veröffentlichung eines solchen Films auf DVD geht, aber die Kapelle soll in dieser Szene ja auch was spielen.

Deshalb meine Frage: Welche zünftigen Blaskapellenstücke sind so alt, dass sie frei von Urheberrecht und Lizenzen sind?

Danke für eure Hilfe!

Martin
buddy
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Re: Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von buddy »

Das wird der Veranstalter des "Frühschoppens im Bierzelt" am ehesten beantworten können, denn der ist für die GEMA-Anmeldung verantwortlich und muss dafür abdrücken.

Selbst bei einem uralten "Volkslied" anonymen Ursprungs kann durch das Arrangement für die Blaskapelle eine erneute Anmelde/-Abgabepflicht entstehen.
martin79
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Re: Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von martin79 »

Aus meiner Erfahrung als Alleinunterhalter meine ich, dass die Veranstalter doch ahnungslos sind und den Musikern ein Formular zum Ausfüllen in die Hand drücken, nämlich dieses hier: https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... altung.pdf

Deshalb frage ich ja euch Musiker.
gozilla
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Re: Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von gozilla »

Hallo Martin,
wenn Du Glück hast findest Du eine Blaskapelle die alte handgeschriebene Noten ihr eigen nennt, da könnte es ohne GEMA funktionieren.

Ansonsten falls das Dir zu heiß ist im Hinblick auf eine Veröffentlichung, einfach eine Fachanwalt fragen oder die GEMA selbst.

Grüße G
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Dobs
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Re: Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von Dobs »

Ich gebe zu Bedenken, daß eine Veranstaltung und die 'Verbreitung von Audi-/Videoaufnahmen einer Veranstaltung' zwei Paar Schuhe sind. Bei ersterer ist der Veranstalter zwar grundsätzlich (neben den Musikern) für die Abführung der GEMA Gebühren verantwortlich, bei letzterem muss sich allerdings derjenige der die Aufnahmen verwerten möchte, um die entsprechenden Genehmigungen kümmern.
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Dobs
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Re: Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von Dobs »

gozilla hat geschrieben:wenn Du Glück hast findest Du eine Blaskapelle die alte handgeschriebene Noten ihr eigen nennt, da könnte es ohne GEMA funktionieren.
Ob jemand aus handgeschriebenen Noten spielt oder einem originalen Verlagswerk spielt für die GEMA Gebühren keine Rolle. Die GEMA verwaltet die Aufführunsgrechte von Musikwerken. Wenn also der Titel von der GEMA verwaltet wird, müssen Gebühren gezahlt werden, egal ob die Musiker aus Originalen, Kopien, Handschriften oder auswendig spielen.
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Re: Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von gozilla »

Danke ich hatte auf Dich gehofft ;-)
wheelinwolf
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Re: Zünftige Festzeltmucke frei von Urheberrecht

Beitrag von wheelinwolf »

Frag mal beim "Musikverlag Edelmann" nach. Soweit ich weiß sind seine Stücke GEMA-frei, und ist auch zünftig (Altbairische Blasmusik)

gruß Wolfi
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