Arrangieren: Was ist (nicht) erlaubt?
Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 11:44
Liebe Trompeter-Kollegen,
ich spiele u.a. in einem 9-köpfigen nicht-kommerziellen Blechbläserensemble. Dabei treten wir überwiegend im Rahmen kirchlicher Konzerte auf. Für das Ensemble bearbeite ich immer wieder mal Stücke, indem ich Titel, die ich aus dem Blasorchester kenne, oder auch Blech-Quintett-Titel für 8-9 Blechbläser einrichte. Die "Arrangements" werden ausschließlich in meinem Ensemble verwendet und nicht weitergegeben oder gar verlegt. Es handelt sich auch um Stücke, deren Komponisten noch nicht 70 Jahre oder länger verstorben sind. Jede Aufführung wird der Gema gemeldet, wobei ich als Bearbeiter dann immer den meiner Quelle (also z.B. der Blasorchesterfassung) angebe.
Trotzdem habe ich einige fragen, die ich in der Posaunenchor-Szene (auch bei unseren Landesposaunenwarten) und bei mir bekannten Musikern nicht ausreichend beantwortet bekommen.
1. Darf ich solche "Bearbeitungen" ungenehmigt anfertigen?
2. Falls ich eine Genehmigung benötige: Wo muss ich sie mir einholen (GEMA, VG Musikedition, Rechteinhaber der Komposition, Rechteinhaber meiner Quelle)?
3. Kann ich Ärger bekommen, wenn wir eine ungenehmigte Bearbeitung aufführen? (wie gesagt, die Aufführungen werden angemeldet)
4. Kann eine ungenehmigte Bearbeitung als "Kopieren von Noten" ausgelegt werden?
Vielleicht kennt sich der Eine oder Andere ein bisschen in dieser Thematik aus. Das würde mir sehr helfen.
Danke und viele Grüße
dan930
ich spiele u.a. in einem 9-köpfigen nicht-kommerziellen Blechbläserensemble. Dabei treten wir überwiegend im Rahmen kirchlicher Konzerte auf. Für das Ensemble bearbeite ich immer wieder mal Stücke, indem ich Titel, die ich aus dem Blasorchester kenne, oder auch Blech-Quintett-Titel für 8-9 Blechbläser einrichte. Die "Arrangements" werden ausschließlich in meinem Ensemble verwendet und nicht weitergegeben oder gar verlegt. Es handelt sich auch um Stücke, deren Komponisten noch nicht 70 Jahre oder länger verstorben sind. Jede Aufführung wird der Gema gemeldet, wobei ich als Bearbeiter dann immer den meiner Quelle (also z.B. der Blasorchesterfassung) angebe.
Trotzdem habe ich einige fragen, die ich in der Posaunenchor-Szene (auch bei unseren Landesposaunenwarten) und bei mir bekannten Musikern nicht ausreichend beantwortet bekommen.
1. Darf ich solche "Bearbeitungen" ungenehmigt anfertigen?
2. Falls ich eine Genehmigung benötige: Wo muss ich sie mir einholen (GEMA, VG Musikedition, Rechteinhaber der Komposition, Rechteinhaber meiner Quelle)?
3. Kann ich Ärger bekommen, wenn wir eine ungenehmigte Bearbeitung aufführen? (wie gesagt, die Aufführungen werden angemeldet)
4. Kann eine ungenehmigte Bearbeitung als "Kopieren von Noten" ausgelegt werden?
Vielleicht kennt sich der Eine oder Andere ein bisschen in dieser Thematik aus. Das würde mir sehr helfen.
Danke und viele Grüße
dan930