Abschreibungsdauer Trompete

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Sag2mal
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Abschreibungsdauer Trompete

Beitrag von Sag2mal »

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen?
Ich suche die steuerliche Abschreibungsdauer für eine Trompete.
Es gibt ja solche Afa Tabellen z.B. für Notebook, Handy, Kamera etc.
aber Trompete wird nicht aufgeführt.
Suche im Netz sowie Anruf beim Steuerberater hat leider nur zu "ungefähr 10 Jahre" geführt ;-(

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Stefan
buddy
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Re: Abschreibungsdauer Trompete

Beitrag von buddy »

Nach dieser Tabelle geht man in kirchlichen Diensten sogar von 15 Jahren Nutzungsdauer aus: http://www.ekir.de/nkf/Downloads/10_-_R ... enden-.pdf
Ein Gitarrenverstärker hätte dagegen nur 5 Jahre. :mrgreen:
Der Segen des Herrn hat offenbar seine Prioritäten.

Hier rechnet eine Software für den Musikverein mit 8 Jahren:
http://www.mth-software.de/wp-content/u ... 1/i_mv.pdf
Zuletzt geändert von buddy am Mittwoch 28. Oktober 2015, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
ebnater
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Re: Abschreibungsdauer Trompete

Beitrag von ebnater »

Die Evangelische Kirche im Rheinland rechnet mit einer Nutzungsdauer von Blasinstrumenten von 15 Jahren.

http://www.ekir.de/nkf/Downloads/10_-_R ... enden-.pdf

Das "Neue Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Baden-Württemberg" rechnet mit einer Nutzungsdauer von Blasinstrumenten in Musikschulen von 12 Jahren.

http://www.nkhr-bw.de/site/KDRS-NKHR/ge ... emberg.pdf

FALLS die Trompete unter 1000€ kostete, kannst Du sie aber auch als "geringwertiges Wirtschaftsgut" auf einmal "aktivieren" (bzw. "abschreiben").
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Sag2mal
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Re: Abschreibungsdauer Trompete

Beitrag von Sag2mal »

vielen Dank für Eure Antworten.

Ich werde mal 8Jahre ansetzen....
buddy
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Re: Abschreibungsdauer Trompete

Beitrag von buddy »

Sollte das Instrument während der AfA zerstört bzw. durch eine neue ersetzt werden ist die Ausbuchung auch kein Problem, bei Verkauf muss ebenfalls gegengebucht werden.
Bei Ablauf der AfA bleibt der jeweilige Gegenstand im Inventar, falls man nichts unternimmt. Ich lasse mein Zeug (Bürobedarf) ausbuchen, es kommt dann auch weg. Instrumente könnte man ggf. aus dem Betriebs- ins Privatvermögen übernehmen.

An die 1.000 EUR "pro Trompete" als GWG glaube ich nicht so recht, die allg. gwG-Grenze bliegt bei 410 EUR und die genannten 1.000 EUR beziehen sich auf Poolanschaffungen, also alle GWG eines Zeitraums.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fac ... pps-1.html

Man muss sich auch klar darüber sein, dass manche Steuerberater alles Mögliche buchen und dabei durchaus auch Fehler machen, sogar bei recht gängigen Fragen wie Betriebs-Kfz.
So etwas merkt man beim Wechsel zu einem kompetenten Berater oder bei einer Betriebsprüfung.
Die dürfte bei den meisten Musikern allerdings ein Ereignis sein, das statistisch nur einmal im Leben stattfindet, wenn überhaupt.
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