Falsches Monette Mundstück ?!?! HILFE

Welches wofür / für welchen Zweck

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Bohnovzki
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Falsches Monette Mundstück ?!?! HILFE

Beitrag von Bohnovzki »

Hallo,

ich habe ein Monette C12D über eBay verkauft.

Hier der Auktionslink:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... &rd=1&rd=1

Gestern habe ich eine Nachricht vom Käufer bekommen mit folgendem Text:
"Hallo!Das Mundstück ist bei mir angekommen.Aber Ich bin schon fast 100% sicher,dass das Ding kein orig.Monette mundstück ist!!Können Sie mir das Gegenteil beweisen?Weil Ich kann sehr gut meine Behauptung unterstützen!!
MfG,Nikolay"


Jetzt meine Fragen, vorallem an unsere Monette-Experten um hannes und Ko:

1. Gibt es unechte Monette Mundstücke auf dene Monette eingestempelt ist? Auf dem war Monette eingeprägt.
Ich weis dass Monette ne Zeit hatte in der nur die Mundstückbezeichung eingestempelt wurde.

2. Was wäre ein Merkmal, dass mit dem Munstück etwas faul sein könnte? Also wie könnte er seine Behauptung unterstützen?

3. Wie kann ich beweisen, dass es sich um ein orginal Monette Mundstück handelt?

Mir ist der Typ eh nicht ganz geheuer. war schon ein rieseg Hickhack bis er gezahlt hat.
War froh als ich das Geld hatte und das Mundstück weggeschickt hatte und jetzt das.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Thomas

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Bernhard
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Beitrag von Bernhard »

Wo hast du das Mundstück gekauft? Privat oder Händler?

Zu welchem Preis? Hast du es besonders billig bekommen?

Welche Argumente führt er an, dass das Mundstück kein original Monette sein soll?

Ich hatte mal von meinem Lehrer ein Monette ausgeliehen. Was mir auffiel, waren sichtbare Rillen im Kessel. Das soll angeblich bei allen Monette Mundstücken so sein. Sollten diese Rillen nicht vorhanden sein, könnte das darauf hindeuten, dass es sich um eine Kopie handelt.

Am Schriftzug kann man es vermutlich auch erkennen, der wird, soviel ich weis, bei Monette von Hand eingestanzt.
Zuletzt geändert von Bernhard am Mittwoch 7. März 2007, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Bohnovzki
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Beitrag von Bohnovzki »

Ich hab das Mundstück selbst privat in Amerika gekauft.

Bin recht billig drangekommen. Das liegt aber hauptsächlich an der sehr sehr selten genutzten Größe (C12D). So ziemlich das größte und tifeste was Monette herstellt un dann noch für C-Trompete.

Bis jetzt führt er noch keine Argumente auf. So bald ich die hab werd ich sie hier posten.

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Beitrag von Bach Freak »

Hi,

Es gibt nachgebaute Monette Mundstücke wie z.B. vom Musikhaus Thomann. Auf diesen Nachbauten steht aber NICHT Monette, sondern ein anderer Name (Weiß gerade nicht mehr, wie die Dingern beim Thomann heißen, vielleicht fällt es mir ja noch ein). :)
Ob es unechte gibt oder im Umlauf sind, das weiß ich nicht.
Ich denke wenn man ein Monette Mundstück kauft, kann man durch die Verpackung und dem kleinen Beizettel erkennen, dass dies ein original Produkt ist (Werde bei Gelegenheit mal ein Bild von dieser Schachtel reinstellen).

Lg
Bach Freak
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Beitrag von monke »

Ich würde mir da nicht so viel Sorgen machen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei ebay. Da wollte einer im Nachhinein das Mundstück nicht mehr und behauptete, ich hätte falsche Angaben gemacht. Ich bekam dann sogar 2 Schreiben von einem Anwalt. Zum Glück habe ich mich beraten lassen und gar nicht darauf reagiert. Er hätte mich halt verklagen müssen. Hat er aber nie gemacht, da er seine Behauptungen nicht beweisen konnte.

Das wird bei dir genauso sein. Das C12D ist zudem auch ein so seltenes Mundstück, daß ich mir nicht vorstellen kann, wer so was kopiert und als Fälschung verkauft.

Wie gesagt, da du das Geld hast, würde ich da gar nciht drauf reagieren. Notfalls soll er dich halt verklagen. Dann muss er das Mundstück vorlegen - und das wird er kaum wollen. Ihm geht es wahrscheinlich nur drum, Geld zurückzubekommen.

Gruß
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Zausel
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Beitrag von Zausel »

Solche Versuche gibt es öfter.

Und wie man sieht, gelingt es diesen "Machenschaftlern" mühelos, Angst und Unsicherheit zu erzeugen.

Ich reagiere auf sowas IMMER mit einer kräftigen Gegendrohung.
Diese könnte hier so aussehen:

"Ich erwarte Ihren sofortigen Beweis, daß es sich nicht um ein Original handelt. Natürlich zusammen mit dem Beweis (!), daß es sich überhaupt um das von mir erstandene Mundstück handelt.

Ohne besagte Nachweise übergebe ich jedes weitere Schreiben unverzüglich meinem Anwalt, für dessen Kosten Sie selbstredend aufzukommen haben.

Sollte ich selbst durch Sie zu einem weiteren Schriftverkehr genötigt werden, werde ich Ihnen für jedes Schreiben eine Aufwandsentschädigung von 25,- Euro berechnen.

Was ich allenfalls noch gelten lasse, ist Ihre Nachricht, daß es sich bei Ihren Vorhaltungen um einen Irrtum handelte.

Im übrigen ist die Angelegenheit für mich erledigt."


Mit solchen Erwiderungen war ich bisher ausnahmslos erfolgreich.

Es geht diesen Brüdern ja nicht darum, sich sachlich auseinanderzusetzen, sondern wie oben gesagt darum, einen einzuschüchtern.
Dem kann man effektiv nur mit einem groben Klotz entgegenwirken.

Außerdem ist es ja wohl kaum deine Aufgabe, deine Zeit und deine Nerven mit solchem rotzfrechen Schwachsinn zu verplempern.
"Höflichkeit" ist da fehl am Platz.

Grüße

Der Zausel
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben. Man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken.
(Karl Kraus)
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well-blech
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Beitrag von well-blech »

Mal ganz hypothetisch... er hat ja noch ein Monette B4 bei eBay gekauft...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0083563093

jetzt, da die Auswahl da ist, sollte eins halt wieder raus???!!!!


Andererseits bei 130 Eu Preisvorschlag wäre schön fotografieren und wieder ab ins Netz die schnellste Lösung - ohne ein Fass aufzumachen... aber da hat jeder so seine eigene Mentalität.

well
blech
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Bohnovzki
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Beitrag von Bohnovzki »

well-blech hat geschrieben:Mal ganz hypothetisch... er hat ja noch ein Monette B4 bei eBay gekauft...
Das weis ich, aber das hat er nach meinem gekauft.
Weil er eine falsche email adresse bei eBay hinterlegt hat, hat die Bestätigung seines Preisvorschlags nicht bekommen und hat dann das andere gekauft. Das ist aber sein Problem :!:
Wie gesagt, es war schon ein Zirkus bis ich endlich das Geld hatte.
Zuerst wollte er gar nicht zahlen, weil er ja in der zwischenzeit das B4 gekauft hatte.
Dann wollte er mir 20 Euro zahlen und die ganze Sachen vergessen. War für mich ok.
Dann hat er es doch voll bezahlt und bekommen.

Zu nochmal einstellen:
130€ für dieses wie schon gesagt selten Mundstück zu bekommen ist schwer. Von dem her kommt das für mich nicht in die Tüte!
Er hat gekauft - gezahlt - und original Ware bekommen!

Ich denke auch, dass Ihm das Mundstück nicht passt und deshalb wieder los bekommen will, denn er hat es ja schon fast ne woche. Wenn etwas nicht i.O. ist meldet man sich gleich und nicht erst nach Tage.

Werde mich jetzt mal an eure Ratschläge halten:
entweder mit dem tollen Text von Zausel reagieren oder einfach gar nicht reagieren.

Werde euch berichten wie es weiter geht.

Gruß Thomas

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Beitrag von well-blech »

sorry - hab mich verquer ausgedrückt - das Foto und Wiedereinstellen meinte ich als Option für den Käufer (das Fass und die Mentalität auch)

well
:oops:
blech
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nic
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Beitrag von nic »

hallo thomas,
die sache ist doch so: er hat das mundstück, du das geld, der deal ist als privatverkauf gelaufen. bin kein jurist, aber ich glaube nicht, daß die möglichkeit besteht, den kauf ohne eine erfolgreiche klage rückgängig zu machen. mag sein, daß du unverschähmte post von einem anwalt bekommst, allerdings würde ich bei einem streitwert von 130 € erstmal nicht reagieren.
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Beitrag von Helge »

Wahrscheinlich hat er herausgefunden, dass das Mundstück nur für eine C-Trompete geeignet sein soll.
Wer was will, muss es ja grundsätzlich auch beweisen. Also einfach drauf warten und das Geld mit aller Ruhe ausgeben
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Dobs
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Re: Falsches Monette Mundstück ?!?! HILFE

Beitrag von Dobs »

nic hat geschrieben:hallo thomas,
die sache ist doch so: er hat das mundstück, du das geld, der deal ist als privatverkauf gelaufen. bin kein jurist, aber ich glaube nicht, daß die möglichkeit besteht, den kauf ohne eine erfolgreiche klage rückgängig zu machen. mag sein, daß du unverschähmte post von einem anwalt bekommst, allerdings würde ich bei einem streitwert von 130 € erstmal nicht reagieren.
Na, so einfach ist es nun auch wieder nicht. Nur, weil es ein Privatverkauf ist, heisst das nicht, daß der Verkäufer machen kann, was er will. Wenn er ein Monette Mundstück kauft und dann tatsächlich ein Mundstück erhält, daß kein Monette ist, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten und den Kauf rückabwickeln, also das Geld zurückverlangen. Wenn der Verkäufer sich darauf nicht einläßt, muß natürlich eine Klage eingereicht werden. Spätestens dann, sollte man darauf allerdings reagieren, denn sonst wirst Du per. sogen. 'Versäumnisurteil' veruteilt, selbst wenn der Käufer im Unrecht ist.

Ebay ist voll von Verkäufern, die darauf vertrauen, daß ein geprellter Käufer wegen kleineren Geldbeträgen nicht gleich zum Anwalt rennt. Das ist ein tolles Geschäftsmodell...

Thomas, ich gehe natürlich davon aus, daß Du dem Käufer im guten Glauben ein echtes Monette Mundstück verkauft hast. Deshalb kannst Du erstmal ganz locker bleiben, weil:
Bohnovzki hat geschrieben:3. Wie kann ich beweisen, dass es sich um ein orginal Monette Mundstück handelt?
Das musst Du eben gar nicht. Wenn der Verkäufer meint, es handelt sich nicht um ein Monette Mundstück, dann muß er beweisen, daß es kein Original Monette Mundstück ist. Du mußt ihm nicht das Gegenteil beweisen. Auf seine Frage diesbezüglich brauchst Du gar nicht eingehen.

Schreib ihm ganz einfach, daß es sich nach Deinen Informationen um ein Original Monette Mundstück handelt und Du deshalb den Kaufvertrag nicht rückgängig machen kannst. Fertig. Mehr brauchst Du erst mal nicht tun. Mal sehen, was er dann macht.

P.S.:
Das ist wie immer keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern nur eine allgemeine Info.

P.P.S. Dein Käufer scheint übrigens der hier zu sein:
http://nikolayilievtrom.tripod.com/
"Musik und Bier sind Themen, die traditionell sehr eng miteinander verbunden sind." - Sch.-Hausbrandt (Herri Bier)
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nic
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Beitrag von nic »

hallo dobs,
wie gesagt, ich bin kein jurist, möchte auch keine haarspalterei mit einem solchen betreiben (grins). natürlich sollte er auf eine klage reagieren, hab ich wohl nicht klar genug getrennt. aber die kommt doch von gericht und ist kein (möglicherweise recht forsches) schreiben des gegnerischen anwaltes, der droht in seinen schreiben doch nur mit klagen (kenn ich jedenfalls nicht anders)?
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Dobs
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Beitrag von Dobs »

Ja, das stimmt schon. Gar nicht reagieren ist trotzdem nicht unbedingt zu empfehlen. Zumindest sollte man ihm eine einmalige einfache ggf. freundliche Absage erteilen. Dann kann man alle weiteren Schreiben ggf. ignorieren wenn ich mir einigermaßen sicher bin, daß das Mundstück ein Original ist oder zumindest, daß der Käufer nichts gegenteiliges beweisen kann.
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Bohnovzki
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Beitrag von Bohnovzki »

So gestern Abend kam nem Mein von meinem Problemfall:

"Ich habe 2 Stück dabei(STC 4B,STC B2).Habe schon vergliehen.Das schreiben hat gar nichts damit zu tun, die Qualitet ist absolut scheisse und das Mundstück hat keine 24Karat Vergoldung!Alle Monette mundstücke haben 24Karat vergoldung!!!Fühlt sich nicht vie Monette,klingt nicht vie Monette!Also das ist eine Fälschung und zwar eine schlechte!Wenn Du so sicher bist,schick mir die original schachtel und die beschreibung die beim jeden Monette drinnen liegt!
Und was machen wir jetz?Soll Ich EBAY bescheidt sagen,das Du mir ein Monette-Fälschung verkauft hast?!"

Was soll ich dazu nur sagen?

Wenns ihm um das vergleichen der Mundstücke kann ich dagegen halten ich hab mehr Monettes da und die sehen alle exakt genau so aus!
Und die Klingen auch so!
Wie will der eigentlich behaupten, dass das keine 24k Vergoldung ist?
Und zum Klang:
Wenn er ein B4 und B2 hat klingt ein C12D doch anders, weil größer und tiefer.

Schachtel und Zettel schicken!?
Von dem Mundstück hab ich keine, aber ich hab genug andere und Zettel auch, also könnte ich ihm zur NOt auch das geben was er will nu nicht von dem Mundstück.

Ich bin mir Absolut keinem Fehler bewusst! Ich hatte noch nie Probleme als ich andere Moenttes verkauft hatte. Wie soll ich darauf reagieren?

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